Ein Stand-up-Paddle-Board braucht in Deutschland keinen Führerschein und keine Zulassung. Trotzdem gelten einige Regeln, die es nur für Boards gibt, und manche Reviere lassen SUPs gar nicht zu.
SUP-Regeln auf Bundeswasserstraßen und am Bodensee
- Rechtliche EinordnungDie BinSchStrO nennt SUP-Boards nicht ausdrücklich. ELWIS (WSV) bezeichnet SUP-Boards im Zusammenhang mit dem Schleusungsverbot als „Gegenstände“, auf denen kein sitzender Aufenthalt möglich ist. Eine ausdrückliche amtliche Einstufung als Kleinfahrzeug im Sinne von § 1.01 BinSchStrO wurde nicht gefunden; die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung nennt „Stand-Up-Paddles“ dagegen ausdrücklich als Fahrzeuge (Art. 2.01).WSV – ELWIS, Sportschifffahrt Binnenbereich
- Schleusen„Schleusen sind tabu!“ – SUPs werden an Binnenschifffahrtsstraßen seit 10.08.2018 nicht geschleust und müssen umgetragen werden.Deutscher Kanu-Verband – Gemeinsam sicher auf dem SUP-Board WSV – ELWIS
- KennzeichnungBoard mit Namen und Kontaktdaten kennzeichnen (Empfehlung der Verbände). Am Bodensee Pflicht: Name und Anschrift des Eigentümers (Art. 2.01 BSO). Auf Bundeswasserstraßen gilt § 2.02 BinSchStrO für Kleinfahrzeuge; ob SUPs als „vergleichbar mit Segelsurfbrett“ ausgenommen sind, ist nicht ausdrücklich geregelt.DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
Wo SUP nicht erlaubt ist
Einige Schutzgebiete und Flüsse schließen Boards aus. Zwei Beispiele aus unseren Revieren:
- Wiesent (Bayern)Zugelassen sind nur Kanus, Kajaks, Kanadier (auch als Schlauchboot, aber keine Badeschlauchboote) und Ruderboote mit höchstens vier Plätzen und maximal 6,0 m Länge. SUP-Boards und Packrafts sind nicht zulässig.Landratsamt Forchheim, Bootfahren auf der Wiesent
- Müritz-NationalparkMotoren (auch Elektromotoren!), Segeln und Surfen sind verboten. Auch Tauchen ist ausgeschlossen. Auf den Seen, die nur für Ruderboote freigegeben sind, sind Stand-up-Paddling und Bellyboote nicht zugelassen.Müritz-Nationalpark, Seite Wasserwandern
Leash, Weste, Wind: Empfehlungen von DLRG und Kanu-Verband
- Leash im FließgewässerEine geeignete Sicherungsleine (Leash) nutzen – am besten mit Quick Release bzw. Panikverschluss. Auf Flüssen die Leine möglichst nicht am Fuß befestigen.Eine ausdrückliche Empfehlung „Hüftleash“ wurde in den gefundenen DLRG/DKV-Texten nicht wörtlich gefunden; die DLRG nennt Befestigung am Fußgelenk oder an der Schwimmweste, auf Flüssen nicht am Fuß.DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
- Schwimmweste / AuftriebshilfeEine Schwimmweste mit 50 N Auftrieb (DIN EN ISO 12402-5), Schnellöffnung und Beingurt sorgt für Sicherheit.DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
- WindDie Tour gegen den Wind starten, um auf dem Rückweg den Rückenwind zu nutzen; bei Wind auf dem Board knien, um Kraft zu sparen. Wetteränderungen und -warnungen (Windstärke und -richtung, Gewitter) während der Tour beachten.Deutscher Kanu-Verband – Gemeinsam sicher auf dem SUP-Board (DKV, DLRG, Wasserwacht, VDWS, 01.06.2026)
- Kälte / WassertemperaturKleidung an Wetter und Wassertemperatur anpassen; vorrangig an der niedrigeren Temperatur (Luft oder Wasser) orientieren.DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
- Sichtbarkeit und NotfallLicht, Pfeife und Handy mitnehmen, um auf sich aufmerksam zu machen; Tour bei einer Person an Land mit Start- und Rückkehrzeit anmelden.DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
- NaturAbstand zu Tieren und Pflanzen halten, Schilfzonen meiden, ausgewiesene Ein- und Ausstiegsstellen nutzen, Müll mitnehmen.Deutscher Kanu-Verband – Gemeinsam sicher auf dem SUP-Board
Auf Flüssen ist eine Leash am Fußgelenk gefährlich, weil sie sich an Ästen oder Steinen verhaken kann. Die Verbände raten zu einer Leine mit Schnellverschluss, befestigt an Hüfte oder Weste.
Alle Angaben geprüft am 07.10.2026. Regeln, Pegelwerte und Sperrzeiten ändern sich – bitte vor jeder Fahrt bei der zuständigen Stelle prüfen.