Brauche ich für Kanu, Kajak oder SUP einen Führerschein?
Nein. Boote, die nur mit Muskelkraft fahren, sind erlaubnisfrei. Das gilt für Kanu, Kajak und SUP.
Darf ich in Deutschland überall paddeln?
Auf den meisten Gewässern ja: Das Befahren mit Booten ohne Motor gehört zum Gemeingebrauch nach den Landeswassergesetzen. Kreise, Wasserbehörden und Schutzgebietsverordnungen können es aber einschränken, etwa durch Mindestpegel, Sperrzeiten oder feste Einstiegsstellen.
Muss mein Kanu gekennzeichnet sein?
Auf Bundeswasserstraßen ja: Nach § 2.02 BinSchStrO braucht ein Kanu oder Kajak außen einen Namen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und innen oder außen Name und Anschrift des Eigentümers. Am Bodensee müssen auch SUPs Name und Anschrift tragen.
Darf ich mit dem SUP durch eine Schleuse?
Nein. An Bundeswasserstraßen werden SUPs seit dem 10.08.2018 nicht geschleust und müssen umgetragen werden.
Ist eine Schwimmweste Pflicht?
Auf Bundeswasserstraßen gibt es keine allgemeine Pflicht. Am Bodensee muss auf SUP, Kanu und Kajak außerhalb der 300-m-Uferzone eine Schwimmhilfe mitgeführt werden. DLRG und Kanu-Verband empfehlen die Weste überall.
Was bedeutet ein Mindestpegel?
Manche Flüsse dürfen nur befahren werden, wenn ein bestimmter Pegel einen Wert erreicht, zum Beispiel die Jagst im Hohenlohekreis erst ab 40 cm am Pegel Dörzbach. Den aktuellen Stand zeigt das Pegelportal des Landes.
Wann darf ich auf der Wiesent paddeln?
Zwischen Plankenfels und der Mündung der Leinleiter nur vom 1. Mai bis 30. September und zu festen Tageszeiten (Verordnung der Regierung von Oberfranken, Hinweise des Landratsamts Forchheim). SUPs und Packrafts sind dort nicht erlaubt.
Welche Notrufnummer gilt am Wasser?
Die 112. Am Bodensee nennen die Behörden zusätzlich die Stationen der Wasserschutzpolizei.
Ausführlich mit Quellen: Regeln nach Bundesland, SUP, Sicherheit.
Alle Angaben geprüft am 07.10.2026. Regeln, Pegelwerte und Sperrzeiten ändern sich – bitte vor jeder Fahrt bei der zuständigen Stelle prüfen.