Zum Inhalt
Kanu & SUP in Deutschland

Regeln zum Paddeln nach Bundesland

Wer darf wo paddeln? Landesrecht für Flüsse und Seen, Bundesrecht für die großen Wasserstraßen und eigene Regeln am Bodensee – jeweils mit Gesetz und Quelle.

Länder-Waben

Paddeln nach Bundesland: Pegelregeln und Sperrzeiten

Frage wählen, Land antippen: Sie sehen das Wassergesetz, was es grundsätzlich erlaubt und eine echte Regel aus dem Land mit Quelle.

ja, belegtnicht gefundennoch offengewählt

Alle 16 Länder im Vergleich

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erlaubt in § 25 den Gemeingebrauch an Gewässern. Was genau dazu gehört, regeln die Landeswassergesetze. Kanu, Kajak und SUP ohne Motor fallen in allen Ländern grundsätzlich darunter. Eingeschränkt wird vor Ort: durch Rechtsverordnungen der Kreise, Allgemeinverfügungen bei Niedrigwasser und Schutzgebietsverordnungen.

LandWassergesetzPegelregelSperrzeitBeispiel
Baden-WürttembergWassergesetz für Baden-Württemberg (WG), § 20 (Gemeingebrauch)jajaJagst im Hohenlohekreis
BayernBayerisches Wassergesetz (BayWG), Art. 18 (Gemeingebrauch), insbesondere Art. 18 Abs. 1 (Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft) und Art. 18 Abs. 3 (Regelung durch die Kreisverwaltungsbehörde)jajaSchwarzer Regen (Raithsäge, Fluss-km 153,1, bis Schnitzmühle, Fluss-km 122,5), Landkreis Regen
BerlinBerliner Wassergesetz (BWG), § 25 (Gemeingebrauch)offenoffenGroßer Müggelsee mit angrenzenden Gewässern (Treptow-Köpenick)
BrandenburgBrandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), § 43 (Gemeingebrauch)offenoffenObere Stradower Kahnfahrt (Burg/Spreewald), Landkreis Spree-Neiße
BremenBremisches Wassergesetz (BremWG) vom 12. April 2011, § 14 (Gemeingebrauch)offenjaOchtum sowie Badeseen (u. a. Werdersee, Achterdieksee, Stadtwaldsee)
HamburgHamburgisches Wassergesetz (HWaG), § 9 (Gemeingebrauch im Allgemeinen)offenoffenAlster und Alsterkanäle
HessenHessisches Wassergesetz (HWG), § 19 (Gemeingebrauch), Beschränkung nach § 19 Abs. 3 HWG in Verbindung mit § 25 WHGoffenoffenLahn im Vogelschutzgebiet „Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ (Nr. 5218-401), zwischen Roth und Odenhausen
Mecklenburg-VorpommernWassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG), § 21 (Gemeingebrauch)offenoffenObere Havel im Müritz-Nationalpark (Kratzeburg bis Useriner See, 23 km)
NiedersachsenNiedersächsisches Wassergesetz (NWG), § 32 „Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs“jajaBöhme (Landkreis Heidekreis), ab Einstiegstelle Tetendorf flussabwärts
Nordrhein-WestfalenLandeswassergesetz NRW (LWG NRW), § 19 GemeingebrauchjaoffenSieg (Rhein-Sieg-Kreis)
Rheinland-PfalzLandeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) vom 14.07.2015, § 22 Gemeingebrauch, § 23 Regelung des GemeingebrauchsjajaSauer (Grenzfluss zu Luxemburg), Wallendorf bis Minden (Fluss-km 43,78–22,53) und Rosporter Triebwerkskanal bis Mündung Wasserbilligerbrück (Fluss-km 13,40–0,00)
SaarlandSaarländisches Wassergesetz (SWG), § 22 Gemeingebrauch, § 23 Allgemeine Regelung des Gemeingebrauchsoffenoffen–
SachsenSächsisches Wassergesetz (SächsWG), § 16 Gemeingebrauch (Abs. 1offenjaPartwitzer See und Barbarakanal (Lausitzer Seenland, Landkreis Bautzen)
Sachsen-AnhaltWassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), § 29 GemeingebrauchoffenoffenWilde Saale an der Peißnitzinsel, Halle (Saale)
Schleswig-HolsteinLandeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), § 18 Gemeingebrauch (zu § 25 WHG)offenoffenSchwentine / Lanker See (Kreis Plön) sowie Alte Sorge
ThüringenThüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 (GVBl. S. 74), § 25 Gemeingebrauch (zu § 25 WHG)offenoffen–

„nein“ heißt: Wir haben keine amtliche Regel gefunden. Das schließt örtliche Regeln nicht aus. „offen“ heißt: noch nicht belegt.

Infotafel „Bootwandern im Naturpark Altmühltal“ mit Flusskarte am Ufer, dahinter ein rotes Kanu
Altmühl bei Eichstätt-Wasserzell (BY) · Foto: -wuppertaler, CC BY 4.0, Wikimedia Commons

Kanu und SUP auf Bundeswasserstraßen

Auf den Wasserstraßen des Bundes gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), egal in welchem Land Sie paddeln. Rhein und Mosel haben eigene Polizeiverordnungen. Das Wichtigste für muskelbetriebene Boote:

Bodensee: eigene Schifffahrtsordnung

Am deutschen Ufer des Bodensees gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Sie nennt Stand-up-Paddles ausdrücklich.

Befahrensregelungen: Pegel, Sperrzeiten, Schutzgebiete

Viele kleinere Flüsse dürfen nur bei genug Wasser befahren werden, damit Boote nicht über Kies und Laichplätze schrammen. Maßgeblich ist dann ein bestimmter Pegel, oft zu einer festen Uhrzeit. Den aktuellen Wert zeigen die Hochwasser- und Pegelportale der Länder. Dazu kommen Sperrzeiten in der Brutzeit, feste Ein- und Ausstiegsstellen und Höchstzahlen für Boote pro Tag.

So prüfen Sie eine Strecke: Landratsamt oder Kreisverwaltung nach „Befahrensregelung“ oder „Allgemeinverfügung Bootsverkehr“ und dem Flussnamen durchsuchen, den genannten Pegel im Pegelportal des Landes ablesen, Schutzgebietsschilder vor Ort beachten.

Alle Angaben geprüft am 07.10.2026. Regeln, Pegelwerte und Sperrzeiten ändern sich – bitte vor jeder Fahrt bei der zuständigen Stelle prüfen.