Sie haben eine Frage zu einer Regel, einen Fehler gefunden oder kennen eine neue Befahrensregelung? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Ein Kontaktformular gibt es bewusst nicht.
Was uns bei Hinweisen hilft
- Gewässer und Abschnitt, um den es geht
- Link zur amtlichen Quelle, etwa zur Allgemeinverfügung des Landratsamts
- Datum, seit dem die Regel gilt
Für Pegelstände, Sperrungen und Genehmigungen sind die Behörden vor Ort zuständig: Landratsamt, Kreisverwaltung, untere Naturschutzbehörde oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Im Notfall am Wasser: 112.